Antragstellung verlängert bis 01.04.2025
Für diejenigen Grundstücksbesitzer, welche im „Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen“ sind, wurde die Abgabefrist für den Rückmeldebogens auf Antrag des OGV bis 1.4.2025 verlängert.
Antragstellung verlängert bis 01.04.2025
Für diejenigen Grundstücksbesitzer, welche im „Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen“ sind, wurde die Abgabefrist für den Rückmeldebogens auf Antrag des OGV bis 1.4.2025 verlängert.
Göppinger Straße 11
73119 Zell u. A.
Tel.: 07164 / 3815
Fax: 07164 / 9151004
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