Das Land hat die Förderperiode für die Streuobstförderung eröffnet. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit 18 Euro pro Baum.
Grundstücksbesitzer und Interssenten melden sich bitte im Rathaus der Gemeinde Zell u. A. um den Sammelantrag zu stellen.
Sammelanträge können bis 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.
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Laut MLR wird als ein zentraler Punkt der Streuobstkonzeption 2030 die Baumschnittförderung fortgesetzt, um die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen weiterhin zu unterstützen.
Das Förderprogramm wurde vereinfacht und die Förderperiode auf drei Jahre verkürzt, um künftig einen flexibleren Einstieg für Neulinge zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und deren EU-rechtlicher Notifizierung kann innerhalb der dreijährigen Laufzeit pro Baum ein Baumschnitt zu 18 Euro gefördert werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.
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